In der Schweiz ist klar und eindeutig geregelt, welche Serviceleistungen durch die obligatorische Grundversicherung abgedeckt sein müssen. Jede Krankenversicherungsgesellschaft muss denselben Leistungsumfang übernehmen und darf außerdem keine zusätzlichen Leistungen vergüten. Das bedeutet, dass bezahlte medizinische Leistungen bei Grundversicherungen bei jeder Krankenkasse dieselben sind. Aus dem Grund lohnt es sich umso mehr, die Krankenkasse vergleichen zu können.

Sich über Versicherungsunternehmen mit den günstigen Konditionen informieren

Dieser Krankenkassenvergleich gibt darüber Aufschluss, welche Versicherungsunternehmen im kommenden Jahr die günstigsten Versicherungsprämien anbieten. Schließlich bestehen zwischen einzelnen Angeboten der Versicherungsgesellschaften eklatante Unterschiede – zumindest hinsichtlich des Preises. Diese Unterschiede basieren auf verschiedenen Faktoren. Prämien für die obligatorische Grundversicherung hängen in der Schweiz von mehreren Faktoren ab. Abhängig vom Niveau der Krankenkassenprämien im jeweiligen Wohnkanton, bezahlen einige Versicherungsnehmer mehr, andere weniger als der Durchschnitt aller Schweizer. Auf diese Komponente haben Versicherungsnehmer allerdings keinen Einfluss. Andernfalls müssten Betroffene ihren Wohnort wechseln. Außerdem wirkt sich das Alter der Versicherungsnehmer auf die Höhe der Prämie aus. Im Gegensatz dazu ist die Jahresfranchise ein Faktor, den Interessenten beim Krankenkasse vergleichen selbst beeinflussen können. Für die Höhe der Franchise gilt landesweit folgende Regelung:

 

  • Erwachsene bezahlen von 300 bis 2.500 Schweizer Franken pro Jahr
  • Kinder bezahlen von 0 bis 600 Schweizer Franken pro Jahr

 

Mitglieder der Krankenversicherungen können von den Krankenkassen einen Anspruch auf Rückvergütung einfordern, wenn die Arztrechnungen die eigene Jahresfranchise übersteigen. Deshalb sollten insbesondere Patienten mit robuster Gesundheit eine höhere Franchise auswählen, weil in diesem Fall die Monatsprämie wesentlich geringer ausfällt.

Wechselmöglichkeiten an zwei Terminen

Auf der Suche nach dem Anbieter mit der günstigsten Krankenkassenprämie ist möglicherweise etwas Geduld gefragt. Doch wer die eine oder andere Krankenkasse vergleichen möchte, wird gewiss schnell fündig. Dann ist es an der Zeit, den Kassenwechsel so bald wie möglich zu veranlassen. Ein Wechsel zum 1. Juli ist für alle Versicherungsnehmer möglich, die über eine Grundversicherung mit ordentlicher Franchise verfügen. Diese Franchise beläuft sich bei Erwachsenen auf 300, bei Kindern hingegen auf 0 Franken. Diese Krankenversicherung muss eine freie Auswahl des Leistungsträgers einschließen. In diesem Fall müssen Versicherungsnehmer mit einer Leistungsfrist von zwei bis drei Monaten rechnen. Somit sollte das Kündigungsschreiben bis spätestens 31. März beim jeweiligen Versicherungsunternehmen eingegangen sein.

Prämien fürs neue Jahr werden im Oktober bekanntgegeben

Spätestens zum 31. Oktober sind Krankenversicherungen verpflichtet, die Höhe der Krankenkassenprämie für das nächste Jahr zu veröffentlichen. Daraufhin haben Versicherte bis zum 30. November Zeit, die bisherige Krankenkasse ordentlich zu kündigen. Zur Einhaltung der Frist sollten Betroffene jedoch bedenken, dass für eine fristgerechte Kündigung das Datum des Poststempels gilt. Dementsprechend ist es zwingend erforderlich, dass die Kündigung unbedingt zum Stichtag bei der Krankenversicherung eingehen muss.

Mit einem Krankenkassenvergleich bares Geld sparen

Es lohnt sich immer, die Krankenkasse zu vergleichen. Denn wer sich regelmäßig die Zeit für einen Vergleich nimmt, kann mit etwas Glück in jedem Jahr mehrere hundert Schweizer Franken einsparen. Allerdings ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt abzupassen. Denn zumeist werden die neuen Prämien für ein Folgejahr erst veröffentlicht, wenn diese vom BAG genehmigt wurden. Diese Publizierung erfolgt normalerweise Ende September. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Krankenversicherungsvergleich erfahrungsgemäß mit den Krankenkassenprämien des laufenden Jahres durchgeführt.