Ende 2018 wurde in Österreich ein Erlass des Gesundheitsministeriums veröffentlicht, demzufolge eine klare Regelung im Umgang mit CBD in dem Land verdeutlicht werden sollte. Doch so einfach wie erhofft ist die aktuelle Lage doch nicht.
Was besagt das Suchtmittelrecht?
CBD Blüten kaufen Wien oder anderen Teilen des Landes. Ist dieser Erwerb legal oder illegal? Diese Frage stellen sich Tausende an Österreichern. Doch Fakt ist, dass CBD als Reinsubstanz in dem Land nicht als Suchtgift definiert wird und damit folglich auch nicht suchtmittelrechtlichen Vorgaben unterliegt. Demgegenüber steht aber die Maßgabe, dass Cannabisextrakt als Suchtgift eingeordnet wird – vorausgesetzt, der THC-Gehalt in Höhe von 0,3 Prozent wird zu keinem Zeitpunkt überschritten. Deshalb bedarf es auch keiner Bewilligung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, um für unter der aufgeführten Ausnahmebestimmung eine Bewilligung für aus Nutzhanf hergestellte Produkte oder CBD in Reinsubstanz zu erhalten.
Regelungen im Umgang mit Tabak
Da das österreichische Gesundheitsministerium mit CBD-Gehalt versehene nikotinhaltige E-Liquids, Tabak oder Zigaretten als verboten einstuft, gelten im Gegenzug CBD-Liquids ohne Nikotin als legal. Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, dass spezielle Zusatzstoffe bei Verbrauchern den Anschein erwecken könnten, dass Tabakkonsum der Gesundheit zugutekommen oder nur wenig gesundheitsschädlich sei. Diesbezüglich ist es ebenfalls verboten, CBD-haltigen Tabak mit Abbildungen von Früchten oder einer Beifügung mit Vitaminen in Verbindung zu bringen.
Was besagt das nationale bzw. EU-Recht?
In ihrem Erlass auf eine EU-Verordnung über “neuartige Lebensmittel” nahm die österreichische Gesundheitsministerin ausdrücklich dazu Stellung, dass bei CBD-Extrakten erst dann von einem “neuartigen Lebensmittel” die Rede ist, falls der CBD-Anteil das natürlicherweise in Pflanzen vorkommende CBD-Gehalt überschreitet. Wird einem Nahrungsmittel deshalb gemahlenes Nutz-Hanfpulver als besondere Zutat beigemengt, ist die Substanz gemäß der Rechtsauffassung des Gesundheitsministeriums in Österreich zwar illegal. Doch aus der Sicht der EU wäre die Substanz legal.
Ungleichbehandlung CBD-haltiger Substanzen
Folglich betrachtet das Gesundheitsministerium sämtliche für den Verzehr geeignete Produkte als illegal, die CBD oder darauf basierende Extrakte wie CBD-Öl enthalten. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Erzeugnisse in Apotheken als sogenannte Präsentationsarzneimittel zum Verkauf angeboten werden. Wird das CBD-Öl jedoch offiziell als Aromaöl für Duftlampen verkauft, besteht für die Substanz kein Verbot oder keine Verkaufseinschränkung. Selbiges gilt für Hanfblätter oder Hanfblüten. Werden diese als Aromaprodukte veräußert und liegt deren THC-Gehalt unter 0,3 Prozent, werden die Waren als legal eingestuft. Doch die Wirkstoffe wandeln sich zum illegalen Erzeugnis, sobald Verbraucher das CBD Speisen beimengen oder rauchen. Eine ähnliche Lage liegt bei Hanftees vor, die Händler zukünftig vermutlich als “Aromamischung” anpreisen sollten. In Form eines Tees oder eines teeähnlichen Getränks werden die Produkte ebenfalls als verboten eingestuft.
Ungewissheit plagt Verbraucher und Händler
Diese Regelungen verursachen bei Händlern berechtigterweise mehr Unsicherheit als Gewissheit. Kritische Stimmen wurden laut, denen zufolge der Erlass nichts anderes als eine Methode sei, um Drogenpolitik unter dem Deckmantel von Lebensmittelsicherheit auszuüben. Das Gesundheitsministerium nahm wiederum dazu Stellung und versicherte, keinerlei Bestrebungen nachzugehen, um Cannabidiol in Österreich als psychotropen Wirkstoff oder Suchtgift einzustufen. Diese Bemühungen sind durchaus berechtigt. Schließlich denkt die WHO sogar darüber nach, Cannabis generell von der Liste der Suchtmittel zu entfernen.